Das Grundpraktikum
Alle Studierenden haben ein Grundpraktikum abzuleisten. Die Gesamtdauer beträgt insgesamt 12 Wochen, davon sind :
- 6 Wochen Vorpraktikum bis zum Beginn des 1. Fachsemesters und
- 6 Wochen bis zum Beginn des praktischen Semesters abzuleisten.
Entsprechend dem Ausbildungsplan der Verwaltung und den Regularien des Grundpraktikums sollen die einzelnen Abschnitte jeweils 6 Wochen am Stück umfassen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Baufachberuf oder einem Metallberuf ersetzt das Grundpraktikum.
Mit dem Formular Antrag auf Anrechnung Grundpraktikum muß die Anerkenntnis innerhalb der ersten zwei Monate nach Studienbeginn beim Praktikantenbeauftragten beantragt werden.
Im Grundpraktikum sollen die Inhalte des Studiums mit eigener handwerklicher und praktischer Tätigkeit verknüpft werden. Die Ausbildungsstelle soll entsprechend dieser Vorgaben ausgewählt werden. Die Studierenden suchen die Ausbildungsstätte selbständig.
Eine Liste mit möglichen Ausbildungsstellen ist in einer Datenbank abgelegt.
Unter dem Link Praktikumsstellen kann die Liste abgerufen werden.
Der mit der Ausbildungsstelle gemäß Vordruck geschlossene Vertrag muss dem Praktikantenbeauftragten 2 Wochen vor Beginn des Praktikums vierfach und unterschrieben vorgelegt werden.
Während des Praktikums ist vom Studierenden ein Praktikantenbuch zu führen. Nach Abschluss des Praktikums ist das Zeugnis in zweifacher Ausfertigung zusammen mit dem unterschriebenen Praktikantenbuch beim Praktikantenbeauftragten zur Anerkennung vorzulegen.
Ergänzt wird das Grundpraktikum durch das Fach „Info+Lernen“, das für alle verbindlich zu besuchen ist. Die Termine für „Info+Lernen“ werden mittels Aushang und unter Download- Pflichtveranstaltung bekannt gemacht. Es besteht für diese Veranstaltungen Anwesenheitspflicht.
Der erfolgreiche Abschluss des Grundpraktikums und des Fachs „Info+Lernen“ ist Voraussetzung für das Vorrücken in das praktische Studiensemester (5. Semester)
Die Studierenden des Dualen Bachelor sind vom Grundpraktikum befreit. Die Pflichtveranstaltungen aus "Info+Lernen" sind bis zum Beginn des 5.Semesters nachzuweisen.
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